9. Februar 2021

Merkblatt zum KfW-Programm 433 für Brennstoffzellenheizungen ab Februar 2021

Bisher profitierten Brennstoffzellen von der Förderung aus dem KWKG und aus dem KfW-Förderprogramm 433 (Energieeffizientes Bauen und Sanieren). Das Zusammenspiel dieser beiden Fördermechanismen wurde im Rahmen der beihilferechtlichen Vorschriften der EU immer wieder hinterfragt und führte im Jahr 2019 und 2020 über eine lange Zeit zu einem zusätzlichen Aufwand für die Beantragung des KWK-Zuschlags. Auch das elektronische Anmeldeverfahren unter Verweis auf die Allgemeinverfügung des BAFA wurde über ein Jahr ausgesetzt.

Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium kurzfristig mit Wirkung zum 1. Februar 2021 die beiden Fördersysteme zusammengelegt. Die Förderung Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle wird erhöht und soll die BAFA-Förderung nach dem KWKG mit einschließen. In diesem Fall kann nicht noch einmal die Förderungen beim BAFA beantragt werden. Unter Verzicht auf die KfW-Förderung ist dieses natürlich wie bei großen KWK-Anlagen weiterhin möglich.

Die bisherigen Förderbeträge wurden nicht genau addiert, sondern pauschalisiert und gestaffelt. Daraus ergibt sich für die Förderung einer Brennstoffzelle mit 0,75 kWel ein geringer Vorteil, für die Förderung einer Brennstoffzelle mit 1,5 kWel ein geringer Nachteil. Die Förderung kann elektronisch im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Es gelten die bekannten Rahmenbedingungen, vor allen Dingen der Ausschluss des vorzeitigen Projektbeginns. Weitere Informationen im Merkblatt der KfW (Dokument rechts) oder auf der Website der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren-Zuschuss-Brennstoffzelle-(433)/

 

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de