02. Januar 2023

Die neuen Förderbedingungen für Brennstoffzellen ab dem 01. Januar 2023

Das BAFA hat zum 01. Januar 2023 die Förderung von Brennstoffzellen von der KfW übernommen. Das überaus erfolgreiche KfW-Programm 433 wurde eingestellt. Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen werden Brennstoffzellen weiterhin gefördert, allerdings mit Einschränkungen.

Brennstoffzellen sind hocheffiziente Erzeuger von Strom und Wärme. Anders als die mit Flammen arbeitende Brennwertheizungen oder BHKW-Gasmotoren nutzen Brennstoffzellen in ihren Stacks die exotherme, chemische Reaktion von Wasserstoff und Sauerstoff. Sie arbeiten überaus leise und emittieren aus der Stromerzeugung ausschließlich Wasserdampf als Abgas. Nur der Dampfreformer, der im Methan- oder Flüssiggasbetrieb für die Erzeugung des Wasserstoffs nötig ist, gibt CO2 ab.

Seit Mitte 2017 wurde die Installation von Brennstoffzellen durch das KfW-Programm 433 gefördert (ASUE berichtete). In den folgenden drei Jahren verdreifachte sich der Absatz von Brennstoffzellenheizungen, bevor Mitte des Jahres 2021 ein Einbruch der Verkäufe, welcher mutmaßlich in Kostensteigerungen durch die Corona-Pandemie und die Störung der globalen Lieferketten begründet werden kann, auftrat. Schließlich wurden wegen des Einmarsches der russischen Armee in die Ukraine und den anschließenden Bezugsstopp russischen Erdgases sämtliche gasbasierten Heizungstechnologien aus der Installationsförderung genommen, um elektrischen Anwendungen den Vorzug zu geben.

Nur einer massiven Intervention der Verbände ist es gelungen, dass Brennstoffzellen im Neubau weiterhin gefördert werden, wenn auch mit Einschränkungen:

  • Einsatzbedingung a: Grüner Wasserstoff (d. h. aus Wind- oder Solarstrom per Elektrolyse gewonnen)
  • Einsatzbedingung b: Biomethan (d. h.  per Gasaufbereitung auf Erdgasqualität aufkonzentriertes Biomethan, Bezugsmodalitäten sind noch unklar)
  • Förderquote: 25 %
  • Austauschbonus: 10 % (Bei Ersatz einer Gas- oder Ölheizung, mit Förderquote kumulierbar)

Leider werden diese Bedingungen den sich gerade entwickelnden Markt weiter unter Druck setzen. Denn weder Biomethan noch grüner Wasserstoff sind am freien Markt weder in ausreichenden Mengen verfügbar, noch sind Gasnetze für reinen grünen Wasserstoff in Betrieb. Somit stimmt es vorsichtig positiv, dass kurz vor Weihnachten eine Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung veröffentlicht worden ist, nach der Brennstoffzellen bei der Objektsanierung in den vom KfW-Programm 433 bekannten Grenzen von 0,25 bis 5 kWel und unabhängig vom eingesetzten Brennstoff gefördert werden soll.

Die massive Unsicherheit, die die teilweise hitzig geführte Diskussion um die Zukunft der Heizungstechnik am Markt auslöste, lässt sich zum Beispiel an Sunfire ablesen. Am 29. Januar 2020 hatte Sunfire seine 750 Wel starke Brennstoffzelle Sunfire Home vorgestellt, die auf den Betrieb mit Flüssiggas ausgelegt war (ASUE berichtete). Schon Ende 2021 wurde allerdings beschlossen, das Gerät wieder vom Markt zu nehmen. Heute bietet Sunfire nur noch seine 350 Wel starke Sunfire-Remote 400 Brennstoffzelle an und konzentriert sich beim Vertrieb auf netzferne und systemkritische Infrastrukturlagen, nicht auf den Wärmemarkt. Das starke und weltweit alleinstehende Portfolio an Sunfire Elektrolyse-Technologie bleibt von diesen Entwicklungen aber unberührt und wird weiter ausgebaut (Weitere Informationen bei Sunfire).

Ansprechpartner:

Thomas Wencker
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: thomas.wencker@asue.de


ASUE-Meldung zur Brennstoffzellen-Förderung von KfW 433 zur BEG-Einzelmaßnahme

Weitere Informationen

Grafik

Auswertung der KfW-Brennstoffzellen-Förderung im KfW-433
Diese Grafik zeigt die Entwicklung der Förderzusagen für Brennstoffzellen bis 5 kWel im Rahmen des KfW-Programms 433.

Auswertung der KfW-Brennstoffzellen-Förderung im KfW-433