25. März 2022

Das Entlastungspaket: Was kommt da auf uns zu?

Der Krieg in der Ukraine und die Isolierung Russlands haben ihre Folgen. Schon im Vorfeld waren die Energiepreise stark gestiegen, nun steht sogar die Versorgungssicherheit im nächsten Winter zur Diskussion. Vor diesem Hintergrund hat die Regierungskoalition am 23. März 2022 ein Entlastungspaket beschlossen, das neben Boni für die belasteten Bürger auch weitere Festlegungen für die nähere Zukunft enthält.

Jede neue Heizung: Mindestens 65 % Erneuerbare Energie ab 2024

Wer eine neue Heizung benötigt, fällt ab dem 01. Januar 2024 unter diese neue Regel – in weniger als zwei Jahren. Egal ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, ob Neubau oder Heizungstausch: Jede Heizung muss dann mindestens 65 % Erneuerbare Energie einbinden. Auch wenn Detailfragen noch ungeklärt sind, so gibt alleine diese Aussage die Richtung vor, in welche sich die Heizungsbranche entwickeln muss. Die aus den heutigen Vorgaben bestehende Minimallösung aus Gasbrennwerttherme mit solarthermischer Unterstützung hat dann ausgedient und bedarf technischer Erweiterungen.

Der Werkzeugkasten der Wärmewende bietet viele verschiedene Haustechnologien mit einem direkt vor Ort eingebundenen Anteil erneuerbare Energie. Elektrische Wärmepumpen, mit Gas angetriebene Wärmepumpen und Hybridanlagen aus Brennwerttherme und Wärmepumpe nutzen dafür Umweltwärme aus Luft, Boden oder Wasser. Die Strahlungsenergie der Sonne kann über Solarthermie oder Photovoltaikanlagen genutzt werden, in waldreichen Gegenden steht zudem feste Biomasse als Lösungsoption bereit. An einem dekarbonisierten Gasnetz stehen mit Brennstoffzellen, Blockheizkraftwerken und Gasturbinen des Weiteren Technologien zur Verfügung, die genau dann zum Einsatz kommen können, wenn die vorgenannten Technologien nicht liefern können.

Zukünftig müssen Planer sich aus diesem Baukasten bedienen, um vor Ort die jeweils geeignetste Zusammenstellung an Technologien mit maximalem Anteil erneuerbarer Energie zu nutzen. Gerade im Gebäudebestand wird es so genannte „Problemfälle“ geben, in der diese Einbindung eine echte Herausforderung wird. Mit den neuen Regeln wird nun aber auch der Druck entstehen, auch diese Herausforderungen anzunehmen. Die Nutzung der Vokabel „möglichst“ innerhalb des Entlastungspakets lässt in diesem Kontext aber eine Hintertür geöffnet.

Die ASUE wird anhand der aus der ASUE-Broschüre „Vom Niedrigstenergiehaus zum Hocheffizienzhaus“ bekannten Gebäudevarianten in nächster Zeit eine genaue Berechnung der EE-Anteile vornehmen und technologische Möglichkeiten präsentieren.

Neubau: EH 55 mit GEG-Novelle zum neuen Standard

Die Förderung im Neubau war schon Anfang 2022 unter die Räder gekommen (ASUE berichtete) und wurde in der Folge in Frage gestellt. Nun ist es Gewissheit, dass jedes zukünftige Gebäude den Vorgaben des Effizienzhaus 55 entsprechen muss. Dies bedeutet, dass der Heizenergiebedarf stets unter 35 kWh/m²*a liegen darf, der aufsummierte Primärenergiebedarf darf nicht mehr als 55 % des heutigen, noch aus der EnEV stammenden Referenzgebäudes verbrauchen.

Aller Voraussicht nach wird diese Regelung zum Januar 2023 in einer Novelle des GEG umgesetzt werden.

 

Ansprechpartner:

Jannic Seebürger
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: jannic.seebuerger@asue.de


ASUE-Meldung zum Entlastungspaket 2022