26.03.2018

Marktstammdatenregister: BNetzA gibt Termin für Launch bekannt

Wie kürzlich die Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt gab, soll das Portal zum Marktstammdatenregister für alle Marktakteure und die Öffentlichkeit ab dem 4. Dezember 2018 zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Registrierungen nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) über dieses Portal erfolgen.

Das MaStR-Webportal wird über www.marktstammdatenregister.de erreichbar sein.

Für Neuanlagen ist jedoch auf die geltenden, eindeutigen Fristen zu achten, die unabhängig vom Web-Portal eingehalten werden müssen. Hier sind Betreiber neuer KWK-Anlagen verpflichtet – unter Nutzung der von der BNetzA im Internet bereitgestellten Formulare (Anmeldung der Anlagen) – ihre Anlage mit elektrischer Leistung sowie den Angaben zum Betreiber bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme einzutragen. Andernfalls wird dies durch Verminderung oder Aussetzen der Förderung geahndet.

Weitere Informationen dazu bietet die ASUE in Ihrem ASUEinformiert 11.17 sowie die Bundesnetzagentur.

Kommentar

Die ASUE begrüßt, dass nun ein fester Termin zur Aktivierung des MaStR-Portals genannt wurde. Wir hoffen, dass der Termin gehalten wird, damit die Anmeldung von hocheffizienten KWK-Anlagen, wie BHKWs oder Brennstoffzellen, einfacher durchgeführt werden kann. Nur mit einer intuitiv verständlichen Anmeldeprozedur werden verwaltungstechnische Hürden für die dezentrale Energieerzeugung abgebaut. Mit dem Marktstammdatenregister wird für den Bestand von KWK-Anlagen mehr Transparenz geschaffen. Dieser Schritt ist für eine erfolgreiche Energie- und Wärmewende absolut notwendig.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de