16.11.2018

Stellungnahme ASUE, B.KWK & VfW Evaluierungsbericht zum KWK-Gesetz 2018

Für die Novellierung des KWK-Gesetzes spätestens ab dem Jahr 2022 wurde vom Bundeswirtschaftsministerium ein Evaluierungsbericht zum Status quo der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland in Auftrag gegeben. Die beteiligten Gutachter (u. a. Prognos, Fraunhofer IFAM und Öko-Institut) haben dem Ministerium einen ersten Entwurf übermittelt, der nun von den betreffenden Verbänden kommentiert wird. Nach Fertigstellung des Evaluierungsberichts soll dieser die Grundlage für Änderungen am KWK-Gesetz bilden. Die ASUE nimmt zusammen mit den Verbänden B.KWK und  VfW ausführlich Stellung. Folgende Punkte werden u. a. thematisiert:

  • Primärenergieeinsparung und CO2-Minderung: Beim Vergleich der CO2-Emissionen von KWK-Anlagen und elektrischen Wärmepumpen sollte nicht der Treibhausgasemissionsfaktor des durchschnittlichen Strommixes angesetzt werden, da die Strommengen v. a. im Winter benötigt werden. Hier wäre als Vergleich zu einem Verdrängungsstrommix der KWK ein Bereitstellungsstrommix von Wärmepumpen-Strom anzusetzen.
  • Die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen darf nicht mit „best case“-Annahmen durchgeführt werden, die zu praxisfernen Projektrenditen führen.
  • Aufnahme von Flexibilität und Systemintegration als Sekundärziele bei Fortschreibung des KWK-Gesetzes: Werden entsprechende Regelungen in das Gesetz aufgenommen, sollten dann auch die dazugehörigen Änderungen im Förderkonzept und in der Regulierung vorgenommen werden.
Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de