15. Januar 2021

Gemeinsame Stellungnahme B.KWK/ASUE zum Gesetzentwurf Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte Ende Dezember 2020 einen Entwurf eines Gesetzes "zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften" erarbeitet, zu dem die ASUE gemeinsam mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) und dem BHKW-Forum e. V. Stellung bezogen haben (s. ausführliche Stellungnahme im Dokument rechts).

Das BMWi hat diesen Gesetzentwurf inzwischen zurückgezogen, mit folgender Begründung:

Es handelt sich um einen Entwurf der Arbeitsebene, der nicht die Billigung des Ministers gefunden hat und deshalb bereits am vergangenen Freitag zurückgezogen und von der Homepage des BMWi heruntergenommen wurde. Bundesminister Altmaier legt größten Wert darauf, dass der Hochlauf der Elektromobilität schnell und für alle Beteiligten verlässlich erfolgt. Er wird in den kommenden Tagen diesbezüglich sowohl mit den Fahrzeugherstellern als auch mit den Netzbetreibern Gespräche führen und danach einen neuen Vorschlag vorlegen, der für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Das BHKW-Forum, der B.KWK und die ASUE wollen dennoch auf das große Potenzial der KWK als Stütze des Stromnetzes hinweisen. KWK-Anlagen aller Größenordnungen können schon heute problemlos selbstregulierend anhand der Parameter des Stromnetzes netzdienlich betrieben werden. Gerade Mini-Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen bieten damit die Chance, die untere Netzebene unabhängig von der Steuerung von Verbrauchsgeräten zusätzlich zu entlasten.

KWK als Netzstütze mit Möglichkeiten der Selbstregelung und netzstabilisierender Kombination steuerbarer Lasten und Erzeuger in Prosumeranlagen

Grundsätzlich begrüßen die Verbände die Weiterentwicklung des § 14a EnWG und die Umsetzung des Spitzenglättungsmodells, mit dem ein Grundstein für weitere Entwicklungen wie die Flexibilisierung des Strommarktes gelegt wird. Die Verbände mahnen jedoch an, dass der Gesetzesentwurf lediglich kurzfristig auftretende Netzüberlastung betrachte, aber die Aspekte der saisonalen Spitzenglättung nicht außer Acht gelassen und Erzeugungsanlagen (Photovoltaik und KWK) zukünftig für netzdienliches Verhalten und selbstregulierendes, netzdienliches Verhalten entlohnt werden sollten.

Da KWK-Anlagen mit einer Mess-, Steuer- und Regeltechnik bereits in der Lage sind, sich im Bereich der unteren Netzebene netzdienlich zu verhalten, schlagen wir vor, bis 100 kW untere Anschlussleistung die Möglichkeiten der Selbstregelung zu nutzen und empfehlen, dass bei einer vollflexiblen Selbstregelung dieser Anlagen keine zusätzlichen Messstellen nach dem Messstellenbetriebsgesetz berücksichtigt werden müssen, erläutert Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK, die Positionierung der drei Verbände.

Wir betrachten KWK als Netzstütze, um flexibel auf Schwankungen im Stromnetz reagieren zu können!“ Der Vorschlag von B.KWK, ASUE und BHKW-Forum sieht deshalb außerdem vor, durch die Kombination von steuerbaren Erzeugern wie PV- und KWK-Anlagen und steuerbare Lasten (E-Ladestationen, Wärmepumpen usw.), die bei einem Netzbedarf mindestens ca. 50 % der Erzeugungsleistung netzstabilisierend einspeisen, mit Prosumer-Anlagen ein zukunftsoffenes System zu gestalten, das weit über die reine Spitzenglättung hinaus geht.

Die Vorschläge zielen deshalb darauf ab, den Netzausbaubedarf in der unteren Netzebene zu verringern. Damit sehen die Verbände auch die zukünftige Versorgungssicherheit durch KWK, PV und zuschaltbare Lasten wie Wärmepumpe, E-Ladestation oder Heizstab sowie Batteriesysteme gewährleistet.

Die Kombination von PV und Wärmepumpe allein wirke hingegen kontraproduktiv zu den Spitzen im Verteilnetz. Dies führe bereits heute dazu, dass diese Anlagen von Netzbetreibern ggf. nicht genehmigt werden, da sie die Verteilnetze zusätzlich belasteten, erläutert Stahl und weist auf den verbreiteten Irrglauben hin, dass Wärmepumpen nur mit Ökostrom betrieben würden, der gleichzeitig erzeugt wird. Dies sei nicht der Fall, da in den Hauptbetriebszeiten von Wärmepumpen (Wärmebedarfszeiten) erneuerbare Energien nicht ausreichend vorhanden sind, denn PV-Anlagen haben in der Heizperiode nur geringe Produktionszeiten. Daher hält der B.KWK es für notwendig, dass gerade in diesen Zeiten Prosumer-Anlagen mit KWK-Anlagen, die gleichzeitig auch Wärme liefern (Sektorenkopplung), für eine Netzstabilisierung in der unteren Netzebene sorgen.

Flexible Preise bei der Stromentnahme und KWK zur Verringerung der Netzausbaukosten

Durch den massiven Ausbau von Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur sind derzeit Versorgungsengpässe in den Verteilnetzen vorprogrammiert. Zwar ist das BMWi mit der Rücknahme des Gesetzesentwurfs, der als Lösung die Spitzenglättung vorsah, zurückgerudert, jedoch bleibt das Problem: Der dazu notwendige Netzausbau in den Städten wird Jahrzehnte benötigen und enorme Kosten verursachen, die von den Endverbrauchern getragen werden müssen. Claus Heinrich Stahl: „Daher plädieren wir auch für flexiblere Preise in den Nutzungszeiten der Stromentnahme aus dem Verteilnetz. Hier helfen keine Gaskraftwerke mit 300 MW auf der grünen Wiese, die lediglich für wenige Stunden im Jahr laufen sollen.“ Genau diese Bedarfe werden in der Sektorenkopplung Gas-Strom-Wärme mit der KWK voll ausgeschöpft, denn heutige KWK-Anlagen werden meistens stromgeführt und wärmegedeckelt betrieben und sind keine Grundlastkraftwerke.

Die vollständige Stellungnahme findet sich im Dokument rechts.

Zur Rücknahme des Gesetzesentwurfs berichteten die Welt, ZfK und Energie & Management. Die offizielle Mitteilung des BMWi ist hier nachzulesen.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de