2020

KWK-Zuschlagszahlungen nach dem neuen KWK-Gesetz 2020

Für die Erzeugung von KWK-Strom erhalten Anlagenbetreibende einen KWK-Zuschlag. Die Höhe der Zuschlagszahlungen hängt zum einen von der Leistung der Anlage und zum anderen davon ab, ob der Strom selbst genutzt oder eingespeist wird. Mit dem neuen KWK-Gesetz 2020 wurden die Zuschlagssätze für Anlagen bis 50 kWel verdoppelt, im Gegenzug aber die Dauer der Zuschlagszahlungen von 60.000 auf 30.000 Vollbenutzungsstunden halbiert.

Aus der Broschüre Mieterstrom mit KWK, S. 18.

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