2017

Dauer der KWK-Zuschlagszahlungen nach dem KWK-Gesetz 2017

Grafik aus der ASUE-Broschüre „Das KWK-Gesetz 2017

Für die Erzeugung von KWK-Strom erhält der Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag. Die Dauer der Zuschlagszahlungen hängt davon ab, ob es sich um eine Neuanlage, Modernisierung oder Nachrüstung handelt. Im Falle einer Neuanlage spielt auch die Leistung der Anlage eine Rolle.

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Die Daten liegen in Druckqualität im RGB-Modus vor. Die Umwandlung in den CMYK-Modus erfolgt über spezielle Software wie z.B. Photoshop
Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
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