24.05.2022

KEA-BW: Klimaschutz und Wärmepläne - Ein Ausblick auf die Regeln der zukünftigen kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung wird deutschlandweit kommen. Zum Ende des Jahres 2022 wird ein Gesetz erwartet, das Gemeinden und Städte verpflichtet, die Wärmewende lokal anzugehen. In Rathäusern und kommunalen Verwaltungen wird seit dem Bekanntwerden der Pläne mit großem Respekt auf die kommenden Aufgaben gewartet.

Kommunale Wärmeplanung: Von Erfahrungen aus Baden-Würrtemberg profitieren

In Baden-Würrtemberg existiert die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung bereits seit Herbst 2020. Dort müssen Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern bis zum 31. Dezember 2023 einen Wärmeplan vorlegen, der den Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung skizziert. Dabei werden sich die Inhalte eines Wärmeplans unter den deutschen Kommunen teilweise deutlich unterscheiden. Denn das Vorhandensein von z. B. Industrie, Brachflächen, Landwirtschaft oder Gewässern entscheidet über die im Detail zum Einsatz kommenden Technologien.

Die Unsicherheit in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung konnte Dr. Volker Kienzlen von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Würrtemberg (KEA-BW) auf einer Infoveranstaltung des FVSHK-BW vom 24. Mai 2022 deutlich abmildern. Basierend auf den Erfahrungswerten im Umgang der Kommunen mit den Vorgaben des Landes stellte Dr. Kienzlen die zunächst kompliziert erscheinenden Lösungsoptionen in struktierter und übersichtlicher Zusammenstellung vor. Und diese Grobschritte werden zukünftig durch alle Kommunen auszuführen sein:

  1. Bestandsanalyse
  2. Potenzialanalyse
  3. Aufstellung Zielszenario
  4. Wärmewendestrategie

Die von vielen Akteuren der kommunalen Wärmeversorgung sehnlichst erwartete Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW), die die kommunale Wärmeplanung maßgeblich voranbringen soll, ist bis auf Weiteres nicht verfügbar. Der verantwortliche Staatssekretär Oliver Krischer (Grüne) äußerte sich aber auf dem BDEW-Kongress 2022 in Berlin am 01. Juni und kündigte den Start der BEW noch vor Weihnachten 2022 an. Aber auch diese Frist sei nicht verlässlich.

Quelle

Wir bedanken uns bei Dr. Volker Kienzlen von der KEA-BW für die Erlaubnis, seine Präsentation auf unserer Webseite für Sie bereitzustellen.

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Datum: 24.05.2022
Ort: Online
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Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg