2002
KWK-Gesetz 2002
Grundlagen, Fördermechanismus, praktische Hinweise
Am 1. April 2002 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft getreten. Es regelt
die Abnahme und die Vergütung von KWK-Strom aus Anlagen der
Kraft-Wärme-Kopplung. Durch das KWK-Gesetz sollen
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) über einen befristeten
Zeitraum geschützt, die Modernisierung von KWK-Anlagen sowie der Ausbau
der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen unterstützt und die
Markteinführung von Brennstoffzellen-Anlagen gefördert werden.
Die Veröffentlichung stellt ausführlich die unterschiedlichen Kategorien der förderungsfähigen Anlagen vor. Sie erläutert den grundsätzlichen Fördermechanismus, liefert Begriffsdefinitionen, und stellt in einem Ablaufdiagramm übersichtlich dar, welche Schritte der Antragsteller zu erledigen hat, um in den Genuß der Förderung zu kommen.
Die Broschüre (12 Seiten, DIN A4) richtet sich in erster Linie an die (potentiellen) Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 2 MW, aber auch an Energieberater, Ingenieurbüros und Investoren.

