2008
Der Energieausweis für
den Gebäudebestand
Zum 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude in Deutschland
Pflicht. Bislang musste nur bei der Errichtung von Neubauten,
umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein
Energieausweis ausgestellt werden. Künftig wird er auch für bestehende
Gebäude verlangt, allerdings nur im Falle eines Nutzerwechsels. Die
ASUE-Broschüre (32 Seiten, DIN A4) "Der Energieausweis für den
Gebäudebestand" ist für alle interessant, die aus unterschiedlichen
Perspektiven mit der energetischen Optimierung und der
Heizungserneuerung befasst sind. Dazu zählen insbesondere
Energieversorgungsunternehmen, Architekten, Planer, SHK-Handwerker oder
Schornsteinfeger, Unternehmen der Wohnungswirtschaft und
Mieterverbände, Hauseigentümer und schließlich die Aussteller von
Energieausweisen.