Der Energieausweis für Gebäude wurde in Deutschland zum 1. Juli 2008 Pflicht.
Damit soll ein einheitliches Gütesiegel für Gebäude etabliert werden, das in leicht verständlicher Form Auskunft über die energetische Qualität von Immobilien gibt.
Bislang musste in Deutschland nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden. Künftig wird er auch für Bestandsgebäude verlangt, allerdings nur im Falle eines „Nutzerwechsels“, also beispielsweise dem Verkauf oder der Neuvermietung. Vom Energieausweis betroffen sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
Die ASUE möchte Sie mit dieser Rubrik über die relevanten Grundlagen zum Thema Energieausweis informieren.

Veröffentlichungen
Einzigartiges Berechnungsmodulfür Hallengebäude
Berlin, 16. September 2009: Die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. und die figawa – Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und...



