Auswirkungen des nationalen Emissionshandelssystems auf KWK-Anlagen
Ab nächstem Jahr beginnt mit dem Inkrafttreten des neuen Brennstoffemissionshandelsgesetz – kurz BEHG – die Zahlung der CO₂-Abgabe mit zunächst 25 Euro/tCO2. Diese Abgabe ist auch auf Erdgas zu zahlen, das dadurch im Preis steigen wird. In einer Kurzanalyse des Lehrstuhls für Energietechnik (LET) an der Universität Duisburg-Essen (UDE) wurden die Auswirkungen des künftigen nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) auf KWK-Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 20 MW untersucht.
Effiziente KWK-Technik blickt schwierigen Zeiten entgegen
„Wir befürchten, dass die verändernden Rahmenbedingungen dazu führen könnten, dass Investitionsentscheidungen zugunsten einer KWK-Anlage zukünftig verschoben oder gar auf Eis gelegt werden“, sagte Othmar Verheyen, Mitbegründer und Vorstandsmitglied des B.KWK in einem Gespräch mit der Zeitschrift Energie & Management. Er betonte in dem Interview weiter, dass für die Einhaltung der Klimaschutzziele konkrete Maßnahmen notwendig und die Bepreisung der Emission von CO₂ sicherlich richtig und zielführend seien.
Ein Ergebnis der Kurzanalyse zeigt: „Werden KWK-Anlagen, für die durch das nationale Emissionshandelssystem, zusätzliche Kosten anfallen, nicht in irgendeiner Form entlastet, so werden viele zukünftige Projekte keinen wirtschaftlichen Business Case mehr erreichen“. Dies gilt sowohl für KWK-Anlagen in der industriellen Eigenversorgung (dazu findet man im Kurzbericht eine Beispielrechnung) als auch für von kommunalen Versorgern betriebene KWK-Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 20 MW. Für Industrieanlagen sinkt zudem der virtuelle Erlös durch den vermiedenen Strombezug, da die EEG-Umlage abgesenkt werden wird. Ein Ergebnis wäre die Verschiebung der Amortisationszeit über ein für die Industrie kritischen Wert.
Die kommunalen KWK-Anlagen sind noch in der Weise betroffen, dass eine wirkungsgradgerechte Aufteilung des CO₂-Preises auf die Produkte Strom und Wärme problematisch ist. Der immer wichtiger werdende flexible Betrieb von KWK-Anlagen führt dazu, dass öffentliche Versorger zunehmend eine strompreisorientierte Fahrweise ihrer KWK-Anlagen anstreben. Der CO₂-Preisanteil auf den Strom führt in der Merit-Order zu einer Verschiebung und zu geringeren Einsatzzeiten. Die dadurch verlorene Wärmebereitstellung muss durch den Gaskesselbetrieb mit deutlich höheren, spezifischen CO₂-Emissionen ausgeglichen werden. Leider kann auch nicht die KWK-Wärme mit dem gesamten CO₂-Preis belastet werden, da wegen des thermischen Wirkungsgrads von KWK-Anlagen der Wettbewerb zum Gaskessel im Wärmemarkt verzerrt wäre.
Dabei sind gerade diese kommunalen Versorger, wie z. B. Stadtwerke und andere Contractoren, für den Erfolg der Energiewende besonders entscheidend. Sie ermöglichen durch ihre Wärmenetze mit KWK-Anlagen die Einbindung von erneuerbaren Energien in die Wärmeversorgung. Daher ist zur Erreichung der Klimaschutzziele der Deutschen Bundesregierung ein erheblicher Neubau und Ausbau von leitungsgebundenen Wärmenetzsystemen und dessen Förderung notwendig, um erneuerbare Wärme nutzbar zu machen. Dies beinhaltet auch die Gleichstellung von Hausanschlüssen an Wärmenetze beim Austausch von Ölkesseln nach der Fördersystematik des BAFA für das Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“.
Effizienzbonus sichert KWK-Betrieb
Die Forscher der UDE zeigen in ihrer abschließenden Analyse, dass z. B. eine Halbierung der CO₂-Bepreisung für hocheffiziente KWK-Anlagen die beschriebene Wettbewerbsverzerrung kompensieren könnte. Die vollständige Kurzanalyse finden Sie als PDF bei der UDE unter diesem Link.
Quelle
Diese Zusammenfassung wurde uns freundlicherweise vom Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) zur Nutzung freigegeben.
Jürgen Stefan Kukuk
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