Steuern arbeiten gegen Umweltschutz
Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen hat der Bundesregierung sein Umweltgutachten 2004 vorgelegt. Darin nimmt er Stellung zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform.
Die Sachverständigen kritisieren unter anderem, dass die Steuerbelastung der einzelnen Brennstoffe auf ihren Energieinhalt bezogen wird. „Diese Vorgehensweise ist unter ökologischen Gesichtspunkten fragwürdig, denn der Energiegehalt stellt keinen verlässlichen Indikator der jeweiligen Umweltbelastungen dar. Insbesondere ist zu kritisieren, dass der relativ umweltfreundliche Brennstoff Erdgas – gemessen an seiner CO2-Intensität – nun stärker besteuert wird als leichtes Heizöl.“ Als geeignete Bemessungsgrundlage zur Besteuerung empfiehlt der Rat auf die CO2-Intensität der Energieträger umzustellen und dabei den Energieträger Kohle nicht weiter zu privilegieren.
Die momentane Belastung der einzelnen Energieträger mit Steuern und Abgaben konterkariert die Bemühungen um die Fortschritte im Umweltschutz, so die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. Im Vergleich der fossilen Brennstoffe haben die umweltschonendsten Energieträger die höchsten Steuern und Abgaben zu tragen – eine Schieflage mit Folgen. Denn so verhindere die „Ökosteuer“ Investitionen in sparsame Energiekonzepte, obwohl sich Deutschland auf der Klima-Konferenz von Kyoto verpflichtet hat, bis 2008 seinen CO2-Ausstoß von rund einer Milliarde Tonnen (Stand 1990) um 21 Prozent zu senken. Mit knapp 900 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen ist man von diesem Ziel aber noch weit entfernt und was noch bedenklicher ist: Seit 1999 war kein Rückgang der Emissionen mehr zu verzeichnen. Deutschland scheint also auf dem besten Wege, seine Klimaschutzziele zu verfehlen. Und die Steuergesetze leisten dazu noch einen Beitrag, statt eine positive Lenkungswirkung zu erzielen. Damit die Einsparung von Treibhausgasen aber erfolgreich fortschreiten kann, muss die Schieflage bei der Besteuerung der Energieträger unbedingt revidiert werden.
Jürgen Stefan Kukuk
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