18.03.2002

Wie lange darf die eigene Heizung noch betrieben werden?

Übergangsfristen laufen ab
Für alte Heizungen wird die Zeit jetzt knapp. Um unnötigen Energieverbrauch entgegenzuwirken, fordert der Gesetzgeber die Einhaltung niedriger Energieverluste über das Abgas. In den nächsten drei Jahren müssen mindestens 1,5 Millionen Heizungsanlagen aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung (Bundes-Immissionschutz-Verordnung) ausgetauscht werden. Zusätzlich fordert die neue Energieeinsparverordnung den Austausch von Heizkesseln, die vor 1978 in Betrieb gegangen sind und zwar unabhängig von der Einhaltung bestimmter Grenzwerte. Einfamilienhäuser sind von dieser Austauschpflicht jedoch zumeist ausgenommen.
 
Die Schornsteinfeger haben bereits 1997/98 eine so genannte "Einstufungsmessung" an alten Heizkesseln vorgenommen. Der Hausbesitzer hat dieses wichtige Dokument bei seinen Unterlagen. Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch rät daher Hausbesitzern, sich dieses Dokument genau anzusehen. Das Ergebnis der Einstufung zeigt, ob der Heizkessel die Grenzwerte überschreitet und ab wann die Überschreitung nicht mehr geduldet wird.
 
Bei Überschreitung ist ein frühestmöglicher Austausch des Heizkessels die beste Lösung. Moderne Heizkessel haben einen bis zu 30 Prozent höheren Wirkungsgrad, d.h. sie verbrauchen bis zu 30 Prozent weniger Heizöl oder Erdgas.
 
Die derzeit effizienteste Form der Heizung ist die Gas-Brennwertheizung. Erdgas ist umweltschonend, im Vergleich zu Kohle oder Heizöl weist Erdgas die geringsten Emissionen aus. Gas-Brennwertgeräte haben gegenüber herkömmlichen Anlagen einen nochmals bis zu elf Prozent höheren Wirkungsgrad, weil sie die im Abgas enthaltene Wärme nutzen können. Weitere Informationen und Beratung bieten die Fachbetriebe der Installateure und Schornsteinfeger sowie die Gasversorgungsunternehmen. 
Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de