2019

Der gesetzliche Rahmen der Gebäudeenergieeinsparung und die besondere Rolle der Primärenergiefaktoren

Der hier angebotene Beitrag wird veröffentlicht in: Klocke, B.; Heimlich, F.; Petermann, H. (Hrsg.): Handbuch der Gas-verwendungstechnik. Vulkan-Verlag, Essen 2019.

Wenn es im Rahmen von Sanierungen und Neubauten zur energetischen Berechnung eines Gebäudes kommt, muss die Bauausführung den aktuellen, gesetzlichen Richtlinien zur Einsparung von Heizenergie entsprechen. Denn die Reduzierung des spezifischen Wärmebedarfes führt direkt zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen.

Weil moderne, effiziente Technologien zum Heizen oder Dämmen teurer als herkömmliche Produkte sind, hat der Gesetzgeber mit verschiedenen Gesetzen (EnEV, EEWärmeG, EnEG, ab 2019: GEG) festgelegt, welcher Primärenergiebedarf im Neubau einzuhalten ist. Die wesentliche Unterschreitung der Mindestanforderungen der EnEV wird von der KfW unterstützt und belohnt. Im Sanierungsfall eines Gebäudes bezuschusst die KfW Einzelmaßnahmen ebenso wie das Erreichen eines niedrigen Primärenergiebedarfs im Rahmen einer Komplettmaßnahme.

Der zur Beurteilung des spezifischen Wärmebedarfs eines Gebäudes genutzte Wert ist der Primärenergiebedarf. Mit ihm werden die in einem Gebäude genutzten Energien (Wärme, Kälte, Lüftung) berechnet und die zur Bereitstellung der Energien installierten oder geplanten Technologien bewertet.

Neben der technologischen Effizienz ist auch die Wahl des Energieträgers einschließlich seiner Vorkettenemissionen für die Bewertung entscheidend. Dabei bedeutet: je kleiner der Primärenergiefaktor (PEF) eines Rohstoffs, desto größer ist sein erneuerbarer Anteil und desto geringer sind die bei seiner Nutzung anfallenden CO2-Emissionen.

Die Kenntnis des Primärenergiebedarfs, seiner Herleitung und den Richtlinien zur energetischen Gebäudebetrachtung ist für die erfolgreiche Reduzierung des Heizbedarfs entscheidend. Weil die gesetzlichen Regelungen zum Einen für Nicht-Juristen und branchenfremde Personen schwer zu greifen sind und zum Anderen die DIN-Vornorm DIN V 18599, die in Zukunft die einzige Berechnungsgrundlage bilden soll, kostenpflichtig ist, hat die ASUE gemeinsam mit Zukunft ERDGAS e. V. den nebenan verlinkten erläuternden Aufsatz verfasst. Darin werden die verschiedenen Teile der DIN V 18599 aufgeschlüsselt, in den gesetzlichen Kontext gesetzt und erklärt. Des Weiteren wird die Herleitung der PEF verdeutlicht. Die Autoren haben mit dem Aufsatz das Ziel, die komplizierten Regelungen einer breiteren Anwendergruppe verständlich und kostenlos nutzbar zu machen.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


Seitenanzahl: 10
Stand: 21.01.2019