2011

BHKW-Kenndaten 2011

Im Rahmen der langfristigen klima- und energiepolitischen Zielsetzung der Bundesregierung soll der Anteil an Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen auf 25 % im Jahr 2020 erhöht werden (Stand 2008: 12,5 %). Dezentrale Blockheiz-kraftwerke (BHKW) können einen wesentlichen Beitrag leisten, um dieses Ziel zu erreichen. Entsprechend wurden mit dem novellierten KWK-Gesetz 2009 die Randbedingungen für den Einsatz von BHKW-Anlagen verbessert; wesentliche Bestandteile des Gesetzes sind die Erweiterung der Zuschlagszahlungen für KWK-Strom sowie Erleichterungen beim Zugang zum öffentlichen Netz.

In Ihrem neuen Energiekonzept hat die Bundesregierung außerdem das ehrgeizige Ziel formuliert, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis auf 35 % zu erhöhen. Das Erneuerbare Energien Gesetz 2009 beinhaltet bereits mit den Vergütungen für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien attraktive Randbedingungen für BHKW-Anlagen in denen Biogas, Klärgas, Deponiegas und Grubengas eingesetzt wird. Die wesentlichen Regelungen dieses Gesetzes sind im Anhang D der vorliegenden Broschüre zusammenfassend dargestellt. Nicht zuletzt aufgrund dieser von der Bundesregierung eingerichteten Instrumente konnten zahlreiche Anbieter von BHKW-Anlagen Ihre Umsatz- und Absatzzahlen ab 2008 erhöhen, wie die BHKW-Rankings von 2009 und 2010 deutlich zeigen.

Die vorliegende Broschüre ist eine Aktualisierung der vorherigen Version „BHKW-Kenndaten 2005“. An der Erhebung von technischen Daten und Richtpreisen haben sich über 40 Anbieter mit Angaben zu mehr als 800 auf dem Markt angebotenen BHKW-Anlagen mit Verbrennungsmotor als Antriebsaggregat beteiligt. Die ASUE dankt allen Mitwirkenden für die freundliche Unterstützung bei der Erstellung dieser Datensammlung, die trotz ihres umfassenden Datenbestands keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


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Seitenanzahl: 64
Stand: 2011