2021

KWKG 2020 in Zahlen

Im Juli 2020 wurde eine Novelle des KWK-Gesetzes beschlossen. Allerdings bereits kurze Zeit später, im Dezember 2020, wurden mit der Novelle des EEG erneut Ände­rungen für die KWK eingeführt.

Zur leichteren Übersicht hat die ASUE zusammen mit dem B.KWK alle Neuerungen in einem gemeinsamen Papier zusammengefasst. So änderten sich u.a. die Höhe und Dauer der KWK-Zuschläge. Während die Bagatellgrenze der EEG-Umlagebefreiung auf Eigenverbrauch für fossile KWK gleich blieb (≤ 10 kW, ≤ 10.000 kWh/a), erhöhte sich die Grenze für den Betrieb mit erneuerbaren Energien, wie z.B. Biogas, auf ≤ 30 kW bzw. ≤ 30.000 kWh/a.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


Seitenanzahl: 5
Stand: Mai 2021