Ergebnisse der KWK-Ausschreibungen bis Dezember 2020
Die KWK-Ausschreibungen wurden mit dem KWKG 2017 eingeführt. Anbieter müssen sich mit ihren Projekten unter Angabe des für einen wirtschaftlichen Betrieb der KWK-Anlage nötigen Förderbetrags pro eingespeister Kilowattstunde Strom bewerben. Seit dem Start der KWK-Ausschreibungen in 2017 hat die mittlere Zuschlagshöhe leicht zugenommen. Alle KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 MW elektrischer Leistung müssen an den Ausschreibungen teilnehmen, wenn sie Förderzuschläge erhalten wollen (mit dem EEG 2021 wurde die Grenze auf 500 kW gesenkt). Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass die gesamten erzeugten Strommengen in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Anlagen zwischen 1 und 50 MW elektrischer Leistung, die Strom für den Eigenbedarf produzieren, erhalten somit keine KWK-Zuschläge nach dem KWK-Gesetz.
Jürgen Stefan Kukuk
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