Vergütung für eingespeisten KWK-Strom nach dem KWK-Gesetz
Grafik aus der ASUE-Broschüre „Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von kleinen Blockheizkraftwerken“
Betreiber von KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 100 kW erhalten eine garantierte Einspeisevergütung für ihren KWK-Strom, wenn sie diesen nicht selbst verbrauchen. Die Höhe orientiert sich an den durchschnittlichen Grundlastbörsenstrompreisen („üblicher Preis“). Der Verlauf der letzten Jahre dieses auch KWK-Index genannten Preises ist hier dargestellt. In den letzten fünf Jahren lag der KWK-Index etwa zwischen 2,5 und 4 Cent/kWh. Der KWK-Index als EXCEL-Liste kann hier von der Website der Stromhandelsbörse EEX heruntergeladen werden.
Jürgen Stefan Kukuk
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