16.12.2019

ASUE Stellungnahme KWK-Gesetz 2020 im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes

Im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz sollen ebenfalls Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vorgenommen werden, die in der Lage sind, die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen, insbesondere Anlagen der Objekt- und Quartiersversorgung, zu gefährden und deren weitere Verbreitung stark zu behindern.

Hierzu haben wir mit dem nebenan zum Download bereitgestellten Dokument am 16. Dezember 2019 Stellung genommen. In der Datei sind folgende Punkte aufgeführt und argumentiert:

  • Die Festlegung eines Ausbauziels mit einem fixen Wert berücksichtigt weder den stark zunehmenden Stromverbrauch noch den erhöhten Bedarf an residualer Netzlast, der idealerweise durch hocheffiziente KWK bereitgestellt werden sollte.
  • Die Streichung der negativen Strompreisregelung für Anlagen bis zu 50 kWel: hier ist die Grenze mit „bis zu 50 kWel“ falsch definiert.
  • Ein Bonus für erneuerbare und innovative Wärme sollte auch auf den Einsatz von erneuerbaren Gasen und ebenfalls auf kleinere Anlagen unterhalb von 1 MWel angewandt werden.
  • Eine Einschränkung der Gewährung des KWK-Zuschlags auf 3.500 Vollbenutzungsstunden führt zur Unwirtschaftlichkeit der kleinen KWK-Anlagen unter 50 kWel und ist durch die Abschaltung von grundlasterzeugenden Kraftwerken (Kernkraft und Braunkohle) nicht zu rechtfertigen.
  • Eine Verbesserung der Bedingungen für kleine KWK-Anlagen sollte durch die Erleichterung der bürokratischen Hürden, so wie sie zur Zeit auch für PV-Mieterstromanlagen geplant bzw. vorhanden sind, erwogen werden.

Wir hoffen, dass die genannten Punkte gehört werden und stehen dazu mit den Ministerien im Dalog.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de