Neu in 2021: Weniger Bürokratie mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Übersicht über die verschiedenen Fördertöpfe zu behalten, ist für Planer und Bauherren energieeffizienter Häuser mitunter eine Herausforderung. Denn auf Bundes- und Länderebene gibt es verschiedene Förderprogramme mit unterschiedlichen Anforderungen. Zum 1. Januar 2021 hat die Bundesregierung daher die Förderprogramme ihrer Träger KfW und BAFA in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengelegt.
Damit wird die Förderlandschaft deutlich übersichtlicher. Hauseigentümer können sich künftig mit nur einem Antrag um praktisch alle für sie in Frage kommenden Förderangebote bewerben. Hinzu kommt eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung energetischer Sanierungen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau in seiner entsprechenden Pressemitteilung hin.
Vorerst gilt die BEG nur für Zuschüsse bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Wer eine Maßnahme aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält künftig 5 % mehr Zuschuss. Bei neuen Heizungen steigt die Förderquote damit auf bis zu 50 % der Kosten, bei Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern und Lüftungsanlagen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 25 %. Mitte 2021 soll auch die Förderung von Gesamtsanierungen auf das neue System umgestellt werden.
Mit der BEG werden künftig energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind (u. a. das ehemalige Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“) sowie energetische Gesamtmaßnahmen im Neu- und Altbau (u. a. die ehemaligen KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ (KfW 153) und „Energieeffizient Sanieren“ (KfW 430)) gefördert. Hinzu kommen erhöhte Fördergelder für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Das neue Programm integriert zehn KfW- und BAFA-Förderprogramme ganz oder teilweise. „Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können künftig mit einem Antrag an finanzielle Unterstützung kommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Zudem erhalten sie höhere Zuschüsse. Damit ist die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden so attraktiv wie nie. Diese guten Bedingungen sollten sich Eigentümer nicht entgehen lassen.“
Januar 2021: Neuordnung der Einzelmaßnahmenförderung – Start mit Zuschüssen
Wer sich für eine finanzielle Unterstützung von energetischen Einzelmaßnahmen interessiert, kann wie bisher zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen. Die neue Kreditvariante im Rahmen des BEG wird jedoch erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin gelten die alten Förderregeln der KfW.
Die Zuschuss-Fördersätze bei Einzelmaßnahmen, die erst mit dem Klimapaket am 1. Januar 2020 eingeführt wurden, bleiben gleich. Wer jedoch künftig eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch nochmal deutlich attraktiver. „Der Staat fördert die Beratung bereits mit 80 %, kommt ein iSFP-Bonus bei der Ausführung hinzu, macht sich die Beratung sogar mehr als bezahlt“, sagt Hettler.
Zuschüsse für neue Heizungen, Dämmungen, Fenster und Lüftungsanlagen gestiegen
Was bedeutet der iSFP-Bonus in Fördermitteln ausgedrückt? Wer bei einem Ölkesseltausch etwa eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage einbaut, erhält vom Staat nicht mehr wie bisher 45 % der Investitionskosten, sondern 50 %. Kostet die Wärmepumpe beispielsweise 18.000 €, gibt es in diesem Fall 9.000 € Zuschuss. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise in Form von Solarthermie – steigt der Investitionszuschuss von 40 auf 45 %, wenn eine Ölheizung ausgetauscht wird.
Die Einzelmaßnahmen können über mehrere, aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Es muss jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität erfolgen, sonst gibt es kein Geld. Damit kein Missbrauch getrieben wird, wird es künftig – auch bei den Einzelmaßnahmen – verstärkte Kontrollen vor Ort geben.
Auch mehr Geld für Baubegleitung
Die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten berechtigt ebenfalls zu mehr Fördergeld: Für eine qualifizierte Baubegleitung gewährt der Staat bislang Zuschüsse in Höhe von 50 % der Kosten, bis zu 4.000 € pro Vorhaben. Dieser Betrag steigt nun bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf maximal 5.000 €, bei Mehrfamilienhäusern sogar auf bis zu 2.000 € pro Wohneinheit, insgesamt auf 20.000 €. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.
Mit dem Start der BEG-Förderung wird übrigens keine neue Behörde geschaffen: Das BAFA nimmt für Einzelmaßnahmen künftig die Anträge für Zuschüsse an, die KfW ab 1. Juli 2021 die Anträge für Kredite. Für die ab dem Juli startende BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen, die sogenannte Effizienzhaus-Förderung, bleibt ausschließlich die KfW zuständig. Bis dahin gelten für Gesamtsanierungen die alten KfW-Förderregeln. Ab 2023 soll das BAFA alle Zuschussanträge bearbeiten und die KfW für alle Kreditvarianten zuständig sein.
Experten sehen die veränderten Regelungen als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand an. „Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude stellt eine enorme Verbesserung für Sanierungswillige dar“, betont Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Ich kann Hausbesitzern nur raten, mit ihrem Energieberater zu klären, wie dieses großartige Förderangebot im eigenen Sanierungsprojekt genutzt werden kann.“
Förderung der KWK über die neuen Förderbedingungen
Einzelmaßnahmen (Heizungstausch)
Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen wird der Einbau einer KWK-Anlage einschließlich Brennstoffzellen nicht direkt berücksichtigt. Dem hingegen wird die Planung, die Baubetreuung, die Anschaffung und der Einbau von Wärmeerzeugern mit bis zu 45 % gefördert.
Gefördert wird jedoch der Anschluss an ein Wärmenetz, dessen Wärme zu mindestens 25 % aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Dies kann ein Wärmenetz sein, bei welchem eine KWK-Anlage mit einer Wärmepumpe oder mit Abwärme gekoppelt wurde oder auch Biogas oder Biomethan zum Einsatz kommt.
Energetische Gesamtmaßnahmen (Gebäudeeffizienzstandard)
Die Förderung für energetische Gesamtmaßnahmen wird erst ab dem 1. Juli 2021 in Kraft treten. In diesem Programm werden auch KWK-Anlagen berücksichtigt. Dabei werden der Neubau oder der Ersterwerb eines Gebäudes mit 15 bis 25 % der förderfähigen Kosten gefördert, wenn ein Effizienzhausstandard von 55, 40 oder 40 plus erreicht wird. Berücksichtigt werden förderfähige Kosten bis zu 150.000 EUR. Dabei kann eine KWK-Anlage mit enthalten sein, die durch die primärenergetische Gutschrift der erzeugten Strommenge einen zusätzlichen Effizienzbeitrag leistet und hilft, eine ambitionierte Effizienzklasse zu erreichen. Besonders interessant ist die Effizienzklasse 40 plus, die mit einer KWK-Anlage bei 100 % Biomethan-Einsatz betrieben wird und über einen Stromspeicher verfügt.
Bei Sanierungsmaßnahmen muss eine energetische Verbesserung des Hauses erreicht werden. Der prozentuale Anteil der geförderten Baukosten steigt progressiv bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, die bis zu 150.000 erreichen dürfen. Diese Zahlen gelten für die ambitionierten Klassen von 40 plus oder für die beiden neuen Standards Effizienzhaus EE (Energieabdeckung zu 55 % mit erneuerbaren Energien) oder NH (nachhaltige Baustoffe). Auch hier wirkt der Einbau einer KWK-Anlage als starker Hebel, um neben guter Dämmung und Fenstereinbau durch eine effiziente Heiztechnik einen sehr guten Effizienzstandard zu erreichen.
Ebenfalls kann die Errichtung eines Wärmenetzes gefördert werden, welches die Planung einer innovativen KWK-Anlage mit erneuerbaren Wärmequellen lohnend macht. Bei allen Maßnahmen der Gebäudeförderung kann diese mit den KWK-Zuschlägen aus dem KWKG kombiniert werden.
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de
Weitere Informationen
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