KfW-Ausschreibung für innovative Modellvorhaben
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist am 1. Januar 2021 für die Förderung von Einzelmaßnahmen erfolgreich angelaufen. Bereits über 10.000 Einzelanträge wurden gestellt. Für die Förderung von effizienten Neubauten und Sanierungsvorhaben von Bestandsbauten können Förderanträge ab dem 1. Juli 2021 gestellt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun, einige Monate vor Beginn des zweiten Teils der BEG, eine Sonderförderung für die Sanierung von Wohngebäuden – Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit bis zu 8 Wohneinheiten – ausgeschrieben. Die effizientesten und innovativsten 100 Häuser erhalten eine Sonderförderung von fünf %-Punkten bis zu 82.500 EUR pro Wohnung. Die Auswahl der Anträge erfolgt durch eine Jury.
Die Antragsteller können Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen und Kommunen sein. Das Erzielen eines niedrigen Primärenergieverbrauchs muss nicht unbedingt an den Einsatz von Solarenergie oder Umweltwärme gebunden sein, es können auch hocheffiziente Brennstoffzellen oder ein BHKW mit eingeplant werden. Deren Kosten werden allerdings nicht von den förderfähigen Kosten erfasst, helfen aber durch ihre Erzeugungsgutschrift einen ambitionierten Primärenergieverbrauch zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Modellvorhaben-innovative-Effizienzhaus-Standards
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de
Weitere Informationen
Zu allen weiteren Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie unter www.kfw.de.