24.03.2015, Berlin

Geänderte Förderbedingungen für Mikro-KWK Anlagen bis 20 KW elektrisch

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Impulsförderung für kleine KWK Anlagen novelliert und maßgeblich verbessert. Diese neuen Bedingungen gelten ab dem 1. Januar 2015 für alle Anlagen bis 20 KWel. die in Bestandsgebäuden installiert werden (Bauantrag vor dem 1. Januar 2009).

Die wesentliche Änderung:
  • die Basisförderung wurde insbesondere für kleine Anlagen angehoben
  • für besonders effiziente KWK Anlagen gibt es einen hohen Bonus 
  • die technischen Anforderungen wurden vereinfacht für Anlagen mit weniger als 1 kWel wird dennoch 1 KWel zu Grunde gelegt
  • bei größeren Anlagen wird die Leistung einschließlich der ersten Dezimalstelle multipliziert mit der Leistung in kWel.

 

Weiterhin führt das BAFA die Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen. 

Weitere Voraussetzung:
  • die Anlage muss über Wartungsvertrag verfügen
  • es muss ein Wärmespeicher = 60 l/kWth eingebaut werden
  • die Einhaltung der Anforderungen an die TA-Luft müssen erfüllt sein
  • Anlage muss die erzeugten Strommengen erfassen können
  • ab 10 KWel müssen Anlagen elektrisch mit Informations und Kommunikationstechnik ausgestattet sein, um Signale des Strommarktes empfangen zu können und technisch in der Lage sein, auf diese zu reagieren
  • wichtig: die Anträge müssen stets vor dem Vorhabensbeginn gestellt werden, lediglich Planungsleistungen dürfen bereits erbracht worden sein.
  • Die Anträge müssen an das BAFA in Eschborn gestellt werden

 

Weitere Förderung für neue effiziente Energietechnik

Das Marktanreizprogramm für den Zubau von erneuerbaren Energien wird am 1. April in Kraft treten. Das Marktanreizprogramm fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen und deren Wärmenetze. Dabei konzentriert sich die Förderung auf den Gebäudebestand und besonders innovative Anlagentypen.

Folgende Änderungen wird es geben:
  • Erhöhung der Auszahlungsbeträge 
  • Aufnahme innovative Anwendungen
  • Erweiterung des Tatbestands der förderbaren Prozesswärme-Anwendung
  • gefördert werden auch Investitionen zur Optimierung von Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie
  • auch große Unternehmen sind zukünftig antragsberechtigt; gefördert werden Anlagen der Solarthermie, Biomasse, tiefe Geothermie und Wärmepumpen

 

Bei Gaswärmepumpen gilt:
  • gefördert werden auch Gaswärmepumpen, die Prozesswärme für die Industrie oder Gewerbe erzeugen
  • bei gasbetriebenen Wärmepumpen ist eine Jahresheizzahl von mindestens 1,25 (bei Raumheizung in Nichtwohngebäuden 1,3) nachzuweisen
  • für Gaswärmepumpen mit einer Jahreszeitraum von mindestens 1,5 gelten die Bedingungen der Innnovationsförderung

 

Alle Einzelheiten finden Sie unter: 

http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Foerderung/Beratung_und_Foerderung/Marktanreizprogramm/marktanreizprogramm.html

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Über ASUE

Die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (www.asue.de) wurde 1977 gegründet. Sie fördert vor allem die Weiterentwicklung und weitere Verbreitung sparsamer und umweltschonender Technologien auf Erdgasbasis. Dabei ist es vorrangiges Ziel, Energiespartechniken den Weg in die praktische Anwendung zu ebnen.

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