2019

EEG-Umlage auf eigenerzeugte Strommengen in KWK-Anlagen

Wichtiger Hinweis, August 2019: Aufgrund von anstehenden Gesetzesänderungen befindet sich die vorliegende Broschüre derzeit in Überarbeitung. Bitte beachten Sie nachfolgenden Text zum aktuellen Status der EEG-Umlage auf eigenerzeugte Strommengen in KWK-Anlagen.

Seit Anfang des Jahres 2018 mussten Anlagenbetreiber von KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 1. August 2014 zunächst die volle EEG-Umlage auf eigenverbrauchte Strommengen zahlen (ASUE berichtete). Im Dezember 2018 ist dann das Energiesammelgesetz in Kraft getreten, welches zunächst einige Änderungen für KWK-Anlagen brachte. Unter anderem ergab sich, dass KWK-Anlagen zwischen 1 und 10 MW elektrischer Leistung rückwirkend zum 1. Januar 2018 nicht mehr wie bisher nur 40 % der EEG-Umlage auf eigenverbrauchte Strommengen gezahlt werden musste, sondern in Abhängigkeit der Vollbenutzungsstunden der Anlage ein Wert zwischen 40 und 100 % der EEG-Umlage. Nach dem sog. Claw-Back-Mechanismus zahlten KWK-Neuanlagen nur für die ersten 3.500 Vollbenutzungsstunden den üblichen Umlagesatz von 40 % auf eigenverbrauchte Strommengen. Für die darüber hinausgehenden Vollbenutzungsstunden wurde dagegen ein Umlagesatz von 160 % fällig, so dass sich ab 7.000 Vollbenutzungsstunden ein Maximalsatz von insgesamt 100 % auf die gesamten selbstverbrauchten KWK-Strommengen ergab und somit keinerlei Privilegierung bei der EEG-Umlage mehr gewährt wurde.

Inzwischen hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung vom 27. Juni 2019 genau diese Regelung mit Verweis auf das EuGH-Urteil zur beihilferechtlichen Einstufung des EEG 2012 wieder abgeschafft. Das bedeutet, dass nun (wieder) alle KWK-Anlagen – unabhängig von der Leistungsgröße – den einheitlichen EEG-Umlagesatz von 40 % auf selbstverbrauchte Strommengen erhalten. Im EuGH-Urteil vom 28. März 2019 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass es sich beim EEG 2012 und dessen Finanzierung über das EEG-Umlage-System nicht um eine staatliche Beihilfe handelt. Der Bundesrat muss der Änderung in seiner Sitzung am 20.09.2019 noch zustimmen, dies gilt allerdings als sicher.

Die vorliegende ASUE-Broschüre EEG-Umlage auf eigenerzeugte Strommengen in KWK-Anlagen" ist daher in weiten Teilen obsolet und wird zunächst für die Historie online behalten.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


Seitenanzahl: 5
Stand: 04.09.2019