Alte Heizung – Was nun? Hinweise zur Kennzeichnungspflicht von Heizkesseln
Ab dem 1. Januar 2017 ist jeder Schornsteinfeger verpflichtet alte Heizungsanlagen in Wohngebäuden mit einem Etikett, dem sogenannten Energielabel, zu kennzeichnen. Das Energielabel gibt darüber Auskunft, ob die Heizungsanlage ineffizient und veraltet ist. Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen in jedem Fall ausgetauscht werden – sofern es sich nicht um Brennwert- und Niedertemperaturkessel handelt.
Der ASUE-Flyer im handlichen DIN Langformat informiert den Hausbesitzer auf 10 Seiten über das Energielabel. Energieeffiziente gasbasierte Heizungstechniken und deren Energieeinsparpotentiale werden vorgestellt. Beim Austausch der alten Heizung können bis zu 50% Heizkosten eingespart werden. Zudem beinhaltet der Flyer Informationen zu den vielen Förderprogrammen, die für den Einbau einer energieeffizienten Heizungsanlage in Anspruch genommen werden können.
Der ASUE-Flyer beinhaltet nützliche Hinweise für den Hausbesitzer. Verteilt werden sollte er durch das Versorgungsunternehmen, den zuständigen Schornsteinfeger, den Energieberater oder das Fachunternehmen.
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de