Der Energieausweis für den Gebäudebestand
Zum 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude in Deutschland Pflicht. Bislang musste nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden. Künftig wird er auch für bestehende Gebäude verlangt, allerdings nur im Falle eines Nutzerwechsels. Die ASUE-Broschüre (32 Seiten, DIN A4) "Der Energieausweis für den Gebäudebestand" ist für alle interessant, die aus unterschiedlichen Perspektiven mit der energetischen Optimierung und der Heizungserneuerung befasst sind. Dazu zählen insbesondere Energieversorgungsunternehmen, Architekten, Planer, SHK-Handwerker oder Schornsteinfeger, Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Mieterverbände, Hauseigentümer und schließlich die Aussteller von Energieausweisen.
Jürgen Stefan Kukuk
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