2020
ASUE-Grafik: CO2-Preise nach Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG)
Ab dem 01. Januar 2021 wird eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe (Erdgas, Flüssiggase, Heizöl und Kraftstoffe) erhoben. Diese Abgabe wird auch für die effizienten KWK-Anlagen einen signifikanten Einfluss auf die Energiegestehungskosten bedeuten. Die Grafik zeigt die Entwicklung der CO2-Preise, wie sie mit dem 2020 verabschiedeten Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) aktuell vorgesehen sind.
Die Daten liegen in Druckqualität im
RGB-Modus vor. Die Umwandlung in
den CMYK-Modus erfolgt über spezielle
Software wie z.B. Photoshop
Ansprechpartner:
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de