Die vier Grundvarianten des Contracting
Bei der Wahl eines Contracting-Modells unterscheidet man vier Grundvarianten. Das Energieliefercontracting ist die Standardanwendung, bei der der Contractor Strom, Wärme usw. zu einem vereinbarten Preis liefert. Beim Einsparcontracting werden dagegen im Voraus gezielte Einsparungen an Energie vereinbart und auch nur diese abgerechnet. Für den Contracting-Kunde ergibt sich hierdurch der Vorteil, dass gewisse Effizienzvorteile garantiert werden und der Contractor für die Einhaltung geradestehen muss. Beim Betriebsführungscontracting übernimmt der Contractor nur den technischen Betrieb der Anlage, z. B. um einen stromoptimierten Betrieb eines BHKWs zu gewährleisten.
Grafik aus der ASUE-Broschüre Contracting.
Jürgen Stefan Kukuk
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