Der KWK-Service der ASUE
Prosumer profitieren von der neuen Dienstleistung zu Förderanträgen, Anmeldeformularen und jährlichen Meldungen
Mit einem eigenen Blockheizkraftwerk (BHKW) oder einer Brennstoffzelle die Energiewende in das eigene Haus zu holen ist eigentlich ganz einfach. Im Prinzip sind diese Anlagen nichts weiter als herkömmliche Heizungen, die nebenbei auch Strom erzeugen – die sogenannte stromerzeugende Heizung. Der Strom kann ganz einfach selbst im Gebäude verbraucht oder alternativ in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Damit das eigene Energiewendeprojekt erfolgreich ist, müssen allerdings auch einige Vorschriften und Regelungen beachtet werden. Neben guter Planung und einer Herstellerauswahl müssen sich Betreiber auch mit Fördermaßnahmen und dem Meldewesen im Betrieb der neuen, hocheffizienten Energiezentralen beschäftigen.
Der Staat hat ein stärker werdendes Interesse an den netzdienlichen BHKWs und Brennstoffzellen und fördert deswegen die Anschaffung der Anlagen. Es gibt teils beachtliche Zuschüsse zur nötigen Investition und im laufenden Betrieb wird die Erzeugung des Stroms nach dem KWK-Gesetz bezuschusst. Teilweise existieren darüber hinaus zusätzliche regionale Förderprogramme. Die Fördermaßnahmen sind teilweise schwer zu überschauen und die Bearbeitung der Unterlagen ist zeitaufwendig, wenn man sich nicht schon häufiger mit der Materie beschäftigt hat. Dazu kommt, dass die Antragstellung in aller Regel vor Vorhabensbeginn erfolgen muss.
Die Vielzahl der notwendigen Gänge zu unterschiedlichen Behörden und Stellen ist für Betreiber einzelner BHKWs und Brennstoffzellen nur schwer zu überblicken. Ist die Entscheidung für eine Anlage gefallen, das heißt, sind die Gerätedaten bekannt, muss beispielsweise beim lokalen Netzbetreiber der Anschluss des dezentralen Stromerzeugers beantragt werden. Nun müssen auch die umsatzsteuerlichen Regelungen abgestimmt und ein Messstellenkonzept entworfen werden. Die Liste lässt sich bis „Z“ wie Zollamt für die Energiesteuerrückerstattung fortsetzen und zeigt die Komplexität, mit der auch kleinste BHKW und Brennstoffzellen unter 1 kWel belastet werden. Gut, dass alle diese Prozesse auch von effizienten Dienstleistern erledigt werden können.
Der KWK-Service der ASUE: Unser Angebot für Ihre Entlastung
Wir helfen Ihnen. Im Interesse einer gelungenen Wärmewende hat sich die ASUE dazu entschlossen, ihre Kenntnisse über KWK-Themen aktuellen und zukünftigen Prosumern zur Verfügung zu stellen. Dafür haben wir verschiedene Dienstleistungspakete zur Abwicklung aller erforderlichen Anmeldungen entwickelt, die die gesetzlich erforderlichen Erstanmeldungen sowie jährlich verpflichtende Nachmeldungen umfassen. Damit erspart die ASUE einen ungewohnten und teilweise aufwendigen Behördenverkehr, sorgt für eine fristgerechte Abwicklung und sichert alle ordnungsgemäßen Meldungen. Auf diese Weise können Sie sich stärker der technischen Umsetzung und dem Betrieb Ihrer KWK-Anlage widmen.
Ein erstes, kurzes Beratungsgespräch zur Klärung individueller Fragen zu Blockheizkraftwerken und zum ASUE KWK-Service erfolgt kostenfrei. Allgemeine Informationen zur Administration von kleinen Blockheizkraftwerken und Brennstoffzellen erhalten Sie auch im kostenfreien ASUE-Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von kleinen Blockheizkraftwerken. Für schriftliche Anfragen nutzen Sie gerne die Mailadresse kwk-service@asue.de und schildern Sie in ersten kurzen Worten Ihr Anliegen.
Weitere Informationen zum KWK-Service
Die pdf-Datei enthält alle Informationen und Formulare zum ASUE KWK-Service sowie die AGB und das Widerrufsformular.
In dieser Übersicht finden Sie die einzelnen Pakete und die Preisliste des ASUE KWK-Services.
Weitere Formulare zum Download
Erhebungsbogen: Zur Eingabe der Daten Ihrer KWK-Anlage. | |
Auftragsformular: Zur Erteilung des Auftrags an den ASUE KWK-Service. | |
Widerruf: Um Ihren Auftrag rückgängig zu machen. | |
Allgmeine Geschäftsbedingungen (AGB): Alles ist geregelt. | |
Datenschutz: Ihre Daten sind sicher. | |
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