23. November 2021

Neue Vorgaben zur Heizkostenabrechnung: Mehr Information zum eigenen Energieverbrauch

Mieter, Vermieter und alle anderen für Heizung und warmes Wasser zuständigen Energieverbraucher werden nun besser informiert. Das Umweltbundesamt hat neue Vorgaben veröffentlicht, die den zentral versorgten Empfängern einer Heizkostenabrechnung mehr Information über den eigenen Energieverbrauch zur Verfügung stellt. Der Bundesrat hat den Änderungen am 5. November zugestimmt, so dass die neue Abrechnung im Jahr 2022 in neuem Format in Briefkasten oder E-Mail-Postfach landen wird.

Fernauslesbare Heizungszähler, deutliche Aufschlüsselung der Nebenkosten

Die umfangreichste Aufgabe, die aus der neuen Heizkostenverordnung resultiert, ist der Einbau von fernauslesbaren Heizungszählern. Bis 2026 haben Vermieter Zeit, die vorhandenen Zähler auszutauschen. Für Mieter ohne eigene Etagenheizung hat dies den großen Vorteil, dass nun keine fremde Firma mehr zum Ablesen der Zähler in die Wohnung gelassen werden muss. Etwas unbehaglich ist eventuell, dass der Zeitpunkt des Ablesens zukünftig unbekannt sein wird – in Bezug auf das gemessene Ergebnis ist dies aber absolut unerheblich.

Die zum Einsatz kommenden Zähler haben nur eine überaus geringe Sendeleistung von ca. 10 mW. Dies ist weniger als die meisten Schnurlostelefone oder WLAN-Router aufweisen. Die Leistung reicht aber dafür aus, die nur wenige Bytes großen Datensätze durch Wände und über eine ausreichende Strecke Luft zu übertragen.

Die in der Abrechnung stets enthaltenen Nebenkosten werden deutlicher als vorher aufgeführt. Bei den notwendigen Nebenkosten handelt es sich zum Beispiel um Emissionsmessungen, die jährliche Prüfung durch einen Schornsteinfeger sowie Wartung und mögliche Reparaturen.

Die Kosten des Zählertauschs sollen nach Möglichkeit nicht auf die Mieter umgelegt werden. Ebenso soll der Mieter von den nur durch ihn oder sie erreichten Einsparungen profitieren. Zur Überprüfung dieser Vorbedingung wird die Heizkostenverordnung in drei Jahren evaluiert und gegebenenfalls angepasst.

Ein besonderes Feature hält die neue Abrechnung für Mieter von Mehrfamilienhäusern der Bürogebäuden bereit: Vollständig anonymisiert wird aufgeführt, wie Sie im Verhältnis zu Ihrem sparsamsten Nachbarn mit Heizung und Warmwasser umgehen.

Den eigenen Wärmeverbrauch analysieren

Mit der neuen Ablesetechnologie bekommen Mieter Zugriff auf ihre monatlichen Wärmeverbräuche, nach Heizung und Warmwasser aufgeteilt. Auch mit der relativ groben Auflösung der Daten lassen sich eventuell erste Analysen des eigenen Verhaltens durchführen. Gerade in der kalten Jahreszeit kann nun ermittelt werden, was z. B. unsere Tipps zum sparsamen Heizen tatsächlich bringen. Wir können ankündigen: Es lohnt sich!

Ansprechpartner:

Jannic Seebürger
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: jannic.seebuerger@asue.de


Neue Heizkostenabrechnung 2022 mit mehr Infromationzum persönlichen Heizungsverbrauch
Bild: Umweltbundesamt in "Neue Heizkostenabrechnung 2022 mit mehr Infromationzum persönlichen Heizungsverbrauch". Link: siehe unten.

Weitere Informationen

Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Anwendung der neuen Heizkostenverordnung
Klicken Sie auf das Bild, um den Leitfaden zur Anwendung der neuen Heizkostenverordnung des Umweltbundesamtes herunterzuladen.