16. November 2021

Forderung nach Steuerbefreiung für Mini-BHKW

Bereits im Juni diesen Jahres gab das Bundesfinanzministerium bekannt, dass sich alle Betreiber von BHKW und Brennstoffzellen bis zu einer Leistung von 2,5 kWel mittels Antrag von der Einkommenssteuer befreien lassen können (ASUE berichtete). Für PV-Anlagen liegt die Grenze bei 10 kWp.

Bisher können Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gemeinschaftspraxen oder ähnliche Zusammenschlüsse von der Regelung Gebrauch machen, sofern alle BHKW bzw. PV-Anlagen der antragstellenden Person zusammengerechnet unterhalb der jeweiligen Leistungsgrenze liegen. Mit dieser Meldung präzisierte das BMF kürzlich seine im Juni getroffene und in diesem Punkt unklare Regelung.

Anfang November hatte der Bundesrat im Rahmen einer Stellungnahme eine allgemeine Ertragssteuerbefreiung für alle BHKW bis 7,5 kWel und PV-Anlagen bis 30 kWp gefordert (Bundesrat Drucksache 776/21 vom 05.11.2021). Eine eindeutige gesetzliche Regelung hätte dabei deutliche Vorteile gegenüber der bisherigen Ausnahmeregelung mittels Antrags.

Einfacher BHKW-Betrieb mit dem ASUE KWK-Service

Die ASUE begrüßt und unterstützt die Forderung des Bundesrates nach einer entsprechenden Befreiung rückwirkend ab 2021. Insbesondere für Kleinerzeuger stellt die Entbürokratisierung ein wichtiges Zeichen dar und kann die Entscheidung zum Betrieb einer effizienten KWK-Anlage somit ein Stück weit erleichtern. Das enorme Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung muss noch deutlich mehr ausgeschöpft werden und sollte nicht durch eine unverhältnismäßige Papierflut ausgebremst werden.

Allen (zukünftigen) Anlagenbetreibern von BHKW und Brennstoffzellen, die sich auch jetzt schon Erleichterung und Unterstützung wünschen, können wir zudem unseren KWK-Service ans Herz legen.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


Forderung nach Steuerbefreiung für Mini-BHKW

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