01.03.2007

Energieausweis für Gebäude

ASUE stellt Berechnungsverfahren für Energiekennwerte vor
Zum 1. Januar 2008 wird voraussichtlich der Energieausweis für Gebäude in Deutschland Pflicht. Bislang musste nur bei Neubauten und grundlegend sanierten Gebäuden ein solcher Nachweis erstellt werden. Künftig wird er auch für Bestandsgebäude verlangt, wenn diese verkauft oder neu vermietet werden. Mit dem Energieausweis – er gilt grundsätzlich für das gesamte Gebäude, also nicht nur für einzelne Wohn- oder Nutzungseinheiten – soll ein einfaches und verständliches Gütesiegel für die energetische Qualität einer Immobilie etabliert werden. Dies soll mehr Transparenz für Eigentümer und Käufer beziehungsweise Mieter schaffen. Gleichzeitig zeigt er Energiesparpotenziale auf. Um dies zu erreichen, gibt der Ausweis einen Energiekennwert an, der die energetische Qualität von Häusern und Wohnungen wiedergibt. 

Für die Berechnung des Energiekennwertes gibt es zwei Möglichkeiten; sie kann entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs – bedarfsorientiert – oder auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs – verbrauchsorientiert – erfolgen. Für Nichtwohngebäude besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen beiden Berechnungsansätzen. Bei Wohngebäuden sind die Anzahl der Wohneinheiten und das Baujahr ausschlaggebend. Zudem ist der Verwendungszweck zu berücksichtigen. Ab dem 1. Januar 2008 schränkt der Gesetzgeber diese Auswahlmöglichkeiten dahingehend ein, dass für Gebäude mit maximal vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, stets ein bedarfsorientierter Energieausweis auszustellen ist. 

Beim Energiebedarfs-Ansatz wird die Qualität der Komponenten der Heizungsanlage und der Dämmung einzeln bewertet. Der sich daraus ergebende Energiebedarfs-Kennwert wird auf Seite 2 des Energieausweises wiedergegeben. Dagegen wird beim Energieverbrauchs-Ansatz der Energieverbrauch der letzten drei Jahre bewertet. Der Verbrauch wird den Heizkostenabrechnungen oder den Energierechnungen entnommen. Der Energieverbrauchskennwert wird auf Seite 3 des Energieausweises dargestellt. Weitere Informationen zum Energieausweis sind erhältlich im Internet (www.energieausweis-aktuell.de) oder bei der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V., Tel. (0631) 360 90 70. 

ASUE 

Bei Veröffentlichung erbitten wir einen Beleg an:
ASUE e. V., Postfach 30 37 27, 10726 Berlin.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de