EU-Kommission: Beihilferechtliche Freigabe für das KWKG 2020!
Endlich! 9 Monate, nachdem das KWKG 2020 veröffentlicht wurde (ASUE berichtete) hat nun auch die Europäische Union den Änderungen zugestimmt. Damit kann in der KWK-Anlagenplanung der Hebel wieder nach vorne gelegt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die kommenden Jahre von konstanten regulatorischen Bedingungen geprägt sein werden.
KWK-Projekte: Herausfordernd
Die Kraft-Wärme-Kopplung hat es nicht leicht. Obgleich für ein versorgungssicheres Stromnetz der Zukunft systemrelevant, sind die Bedingungen sowohl für Betreiber als auch für Planer von BHKW, Gasturbinen und Brennstoffzellen weiterhin schwierig. Denn der Aufwand an Formularen und Regelungen gepaart mit der oftmals unverhältnismäßigen Einordnung wie ein Großkraftwerk bringt viele Projekte an den Rand der Machbarkeit.
Betreiber kleinerer oder privater KWK-Anlagen in der Objektversorgung weichen deswegen häufig schon lange vor einer Kaufentscheidung von dieser hocheffizienten Technologie zurück. Dies ist extrem schade, da gerade die in der Fläche dezentral installierten Anlagen die Stromnetze entlasten und gleichzeitig massiv zur Stabilisierung von Netzschwankungen beitragen können. Dass zusätzlich viele Änderungen in den anzuwendenden Gesetzen für labile Rahmenbedingungen sorgen, ist der KWK-Szene seit Langem ein Dorn im Auge. Denn dadurch werden Investitionen verzögert oder erst gar nicht getätigt.
KWK-Anlagen mit flexiblem Stromangebot
Ein Beispiel dafür ist das aktuell gültige KWKG. Die Neuauflage wurde Anfang Juli 2020 veröffentlicht. Allerdings standen sämtliche darin aufgeführten Regelungen noch unter Vorbehalt einer EU-Entscheidung. Diese prüfte nämlich, ob es möglicherweise beihilferechtliche Probleme im neuen Gesetz gibt. Nach 9 Monaten ist diese Prüfung abgeschlossen worden und das KWKG 2020 ist nun mit Ausnahme von stein- und braunkohlebasierten KWK-Anlagen gültig. Das BHKW-Infozentrum zitiert dazu EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: „Die deutsche Förderung trägt dazu bei, Energie effizienter einzusetzen und die CO2-Emissionen zu senken. Das stimmt mit den Zielen unseres Klimapaktes überein." So können die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 1,8 Mia € pro Jahr endlich für die sinnvolle und hocheffiziente KWK ausgegeben werden!
Das BHKW-Infozentrum zitiert die EU-Kommission weiter: „Die Neuregelung der Förderung erhöhe die Wettbewerbsintensität und trage dazu bei, die Kosten für die Verbraucher zu senken. In Brüssel begrüßt man vor allem, dass die neue, deutsche KWK-Förderung einen Anreiz für ein flexibles Stromangebot durch die KWK-Anlagen darstellt. […] Das neue KWK-Gesetz werde zur Erhöhung der Energie-Effizienz und einer besseren Integration der KWK in den deutschen Elektrizitätsmarkt beitragen, ohne den Wettbewerb über Gebühr einzuschränken.“
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de
Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von kleinen Blockheizkraftwerken
Die ausführliche Hilfestellung für die Anmeldung und steuerliche Behandlung von kleinen Blockheizkraftwerken und Brennstoffzellen.
Quelle
Die ursprüngliche Pressemeldung vom BHKW-Infozentrum finden Sie hier.