Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung – Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – regelt den Transport und Handel mit leitungsgebundenen Energien. Ziel des Gesetzes ist die sichere, kostengünstige, effiziente und verbraucherfreundliche Versorgung der Allgemeinheit. Dabei stellt die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs eine große Rolle dar. Für dezentrale Energieversorgungskonzepte mit Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und Mikrogasturbinen spielt § 3 Nr. 24 EnWG – die Möglichkeit des Einrichtens einer Kundenanlage – eine wesentliche Rolle. Ferner regelt es in § 5 die Anzeigepflicht für Versorgungsunternehmen, sofern die Stromversorgung über die Grenzen einer Kundenanlage hinaus erfolgt.

Kundenanlage

Eine Kundenanlage definiert sich nach § 3 Nr. 24a bzw. 24b EnWG und bezeichnet Energieanlagen und –netze, die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befinden und nicht von einem regulierten Netzbetreiber unterhalten werden. Dennoch müssen die freie Wahl des Energieversorgungsunternehmens und eine unentgeltliche und diskriminierungsfreie Durchleitung von Strom und Gas zur Versorgung durch dritte Energieanbieter stets sichergestellt werden.

Strom, der lokal in einer Kundenanlage erzeugt und an Letztverbraucher geliefert wird, beansprucht nicht die Verteilnetze, daher entfallen die Netzentgelte. An den Netzentgelten hängen außerdem einige netzseitige Umlagen, die ebenfalls wegfallen: KWK-Umlage, Abschaltbare-Lasten-Umlage (AbLaV-Umlage), Offshore-Haftungsumlage und § 19 StromNEV-Umlage. Wenn außerdem keine öffentlichen Verkehrswege genutzt bzw. gequert werden, entfällt zu guter Letzt auch die Konzessionsabgabe.

Klassischerweise handelt es sich bei dezentralen Konzepten mit Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und Mikrogasturbinen mit eigener Strom- und Wärmeinfrastruktur um eine Kundenanlage, denn neben der Effizienz ist die Einsparung von Netzgebühren und Konzessionsabgaben ein wirtschaftliches Ziel der dezentralen Versorgung.

Rein rechtlich stellt eine Kundenanlage eine Ausnahme gegenüber dem regulierten Versorgungsnetz dar. In einem Gerichtsurteil aus dem Jahre 2018 (OLG Frankfurt vom 8.03.2018) wurde einer Immobiliengesellschaft mit 397 Wohnungen und einem Absatz von einer Gigawattstunde Strom die Eigenschaft der Kundenanlage abgesprochen, da bei der großen Menge von Abnehmern der Wettbewerb eine maßgebliche Rolle spielen muss.

Der BGH konnte in seinem Urteil vom 12. November 2019 die von allen Parteien angestrebte präzise Abgrenzung einer Kundenanlage nicht genauer klären. Ein nicht unbedeutender, negativer Einfluss auf den Versorgungswettbewerb und die Regulierung sei gegeben, wenn sie aufgrund der Kundenzahl, geographischer Ausdehnung, Strommenge und sonstiger Strukturmerkmale eine bestimmte Grenze überschreite. Dies sei z. B. der Fall bei mehreren Hundert Letztverbrauchern, bei einer Fläche deutlich über 10.000 m2 und einer durchgeleiteten Strommenge von 1.000 MWh/a. Eine Kundenanlage muss ein räumlich zusammenhängendes Gebiet darstellen, wobei die einzelnen Grundstücke aneinander angrenzen sollten. Dabei ist es unerheblich, ob eine Straße das Gebiet durchschneidet, solange es sich nicht um große, vielbefahrene Durchgangsstraßen handelt.

Bei einem größeren Quartiersnetz kann somit nicht automatisch von einer Kundenanlage mit Stromnetzen, die nicht der Regulierung unterliegen, ausgegangen werden. Hier wäre eine Gesetzesänderung zu begrüßen, nach der innovative Quartiersversorgungen mit günstigen Strompreisen und hohen Umweltenergieanteilen bzw. überdurchschnittlicher Energieeffizienz automatisch als Kundenanlagen anerkannt werden.

Wasserstoff im Gasnetz?

Ende Juni 2021 hat der Bundestag eine Novelle des EnWG unter anderem mit dem Ziel einer gemeinsamen Regulierung und Finanzierung von Gas- und Wasserstoffnetzen verabschiedet. Damit wird die Einspeisung grünen Wasserstoffs netzweit grundsätzlich möglich und die vorhandene Gasinfrastruktur kann langfristig genutzt werden.

Broschüre

Mieterstrom mit KWK als Schlüssel zur Wärmewende

Mieterstrom mit KWK als Schlüssel zur Wärmewende
Die Broschüre gibt eine ausführliche Hilfestellung für die Realisierung von Mieterstromprojekten mit KWK-Anlagen.