Das BMWi hat in seiner Antwort auf unserer offizielle Anfrage zur Nutzung von Biomethan im GEG und BEG klargestellt, dass es keine zusätzlichen Anforderungen für den Einsatz von Biomethan aus dem Ausland gibt.
Berlin, 11. Februar 2021 – Biogas ist ein wichtiger Baustein, um den Gasmarkt 2050 über alle Anwendungen und Sektoren hinweg klimaneutral zu gestalten. In einem gemeinsamen Appell fordern zwölf Verbände der Gaswirtschaft daher nun bessere Rahmenbedingungen für biogene Energieträger.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte Ende Dezember 2020 einen Entwurf eines Gesetzes "zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften" erarbeitet, zu dem die ASUE gemeinsam mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) und dem BHKW-Forum e. V. Stellung bezogen haben (s.
Der AGFW, der B.KWK und die ASUE haben zum Regierungsentwurf zur Novelle der 13. BImSchV gemeinsam Stellung bezogen.
Am 17.12.2020 hat der Bundestag weitreichende Änderungen im EEG beschlossen, die auch die KWK, also BHKWs, (Mikro-)Gasturbinen und Brennstoffzellen, betreffen. Die Regeln treten (mit Ausnahme der Änderung bei den KWK-Ausschreibungen) zum 1.1.2021 in Kraft.
In der Politik sind die Industrie und der Verkehr die primären Nutznießer erneuerbaren Wasserstoffs. Während Lkw mit Brennstoffzellenantrieb inzwischen im Pilotbetrieb auf den Straßen unterwergs sind, müssen industrielle, CO2-einsparende Wasserstoffanwendungen wie die Direktreduktion von Eisen oder der Ersatz von Dampfreformern erst noch entwickelt werden. Ab dem Jahr 2030 kann erst mit höhern Bedarfen aus diesen Sektoren gerechnet werden.
Pressemitteilung: Bundesregierung muss bei EU-Renovierungswelle vorangehen, fordern über 40 Verbände
Berlin, 11.11.2020. 48 Verbände haben in einem am 10.11. veröffentlichten Brief an die Bundesregierung appelliert, sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die Umsetzung der „Renovation Wave“-Strategie der EU-Kommission einzusetzen und von europäischen Investitionshilfen für energetische Gebäudemodernisierung in Deutschland Gebrauch zu machen. Unterzeichnet wurde der Brief von einer außerordentlich breiten Koalition aus Immobilienverwaltern, Baugewerbe, Handwerk und Industrie bis zu Verbraucherschützern und Umweltverbänden.
Am 14. September 2020 wurde uns ein aktueller Referentenentwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugeschickt. Wir wurden in dem Begleitschreiben zur Prüfung und zur Kommentierung in einer überaus kurzen Frist bis zum 17. September 2020 aufgefordert.
Der AGFW, der B.KWK und die ASUE haben zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Neufassung der 13. BImSchV gemeinsam Stellung bezogen.
Mit dem Mieterstromgesetz der jetzigen Fassung soll kostengünstig PV-Strom an Endverbraucherhaushalte in Kundenanlagen geliefert werden. Der bürokratische Aufwand, der praktisch auf fast null abgeschmolzene Mieterstromzuschlag und die Genehmigungsfristen der Bundesnetzagentur machen das Mieterstromgesetz in der Praxis unwirksam. Die Energiewende in der Wohnungswirtschaft findet nach dem Bericht der Bundesregierung vom 18.09.2019 zum Mieterstromgesetz mit nur gut einem Prozent der umgesetzten möglichen Projekte nicht statt.
In der 22. Kalenderwoche 2020 soll das Kohleausstiegsgesetz vor den Ausschüssen des Bundestages gehört werden. Eine Änderung des Gesetzes zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) wird Bestandteil dieses Gesetzes sein. Aber wenn diese Änderungen nicht nochmal angepasst werden, droht die Konterkarierung der dringend notwendigen Wärmewende. Wir machen hier darauf aufmerksam!
Berlin. In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die zuständigen Ministerinnen und Minister fordern über 180 Organisationen und Unternehmen ein Klima-Konjunkturpaket zur wirtschaftlichen Wiederbelebung nach der Coronakrise, das im Einklang mit den Klima- und Energiezielen steht.
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 4. März 2020 den Referentenentwurf einer Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen.
Berlin. Das Bundeskabinett berät am morgigen Mittwoch über das heftig diskutierte Kohleausstiegsgesetz. Nun warnt eine Allianz maßgeblicher Verbände, dass der vorliegende Entwurf auch das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor gefährde. So äußern sich Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der DENEFF EDL_HUB, der Verband für Wärmelieferung (VfW), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V.
Im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz sollen ebenfalls Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vorgenommen werden, die in der Lage sind, die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen zu gefährden und deren weitere Verbreitung stark zu behindern.
Im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz sollen ebenfalls Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vorgenommen werden, die in der Lage sind, die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen, insbesondere Anlagen der Objekt- und Quartiersversorgung, zu gefährden und deren weitere Verbreitung stark zu behindern.
Hierzu haben wir mit dem nebenan zum Download bereitgestellten Dokument am 16. Dezember 2019 Stellung genommen. In der Datei sind folgende Punkte aufgeführt und argumentiert:
Auch in verdichteten Ballungsräumen können Mieter Teil der Energie- und Wärmewende werden. Im Vorfeld der für Ende 2020 angekündigten Novellierung des Mieterstromgesetzes haben ASUE, B.KWK, BHKW-Forum, Bund der Energieverbraucher und VFW entsprechende Anpassungen bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier angemahnt.
Berlin, 9. Oktober 2019 – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute den Bericht zum „Dialogprozess Gas 2030“ vorgestellt. Den Dialog hatte das Ministerium Ende vergangenen Jahres angestoßen, um mittel- und langfristige Nutzungsperspektiven des Energieträgers und der Gasinfrastruktur zu erörtern.
Gemäß § 34 des KWK-Gesetzes ist zur Mitte der Laufzeit des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen, welche Erkenntnisse für die Novellierung des Gesetzes liefern soll. Bereits im Jahr 2017 wurde vom BMWi der Evaluierungsprozess begonnen und im Rahmen eines Diskussionsprozesses mit Stakeholdern (z. B.
Zum 17.12.2018 wurde das KWK-Gesetz mit dem Energiesammelgesetz verändert (ASUE berichtete). Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel können weiterhin Investitionszuschüsse mit den KWK-Zuschlagszahlungen des KWKG kumulieren.
Für die Novellierung des KWK-Gesetzes spätestens ab dem Jahr 2022 wurde vom Bundeswirtschaftsministerium ein Evaluierungsbericht zum Status quo der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland in Auftrag gegeben. Die beteiligten Gutachter (u. a.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung von EEG, KWKG und EnWG (Energiesammelgesetz) vorgelegt. Dieses Gesetz hat für die weitere Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung und des Energiedienstleistungsmarkts in Deutschland sehr hohes Gewicht. Der Erlass des Gesetzes ist im Sinne der ausstehenden Umsetzung EU-beihilferechtlicher Genehmigungen von hoher Dringlichkeit. Hiermit möchten die unterzeichnenden Verbände dem Deutschen Bundestag die folgenden aus unserer Sicht besonders essentiellen Änderungen schildern.
Ein breites Verbändebündnis fordert Nachbesserungen beim vor etwas mehr als einem Jahr in Kraft getretenen Mieterstromgesetz (Link zur Stellungnahme). Das Gesetz sollte die Bedingungen für auf dem Dach erzeugten und direkt von den Bewohnern genutzten Solarstrom verbessern, trotzdem hinken die konkreten Ausbauzahlen deutlich den Zielen im Gesetz hinterher.
Bis zur Reform des EEG im Jahr 2014 wurde die Entwicklung von Biogasanlagen zur Strom- oder Biomethaneinspeisung bis zu einer installierten elektrischen Gesamtleistung von 4,5 GW sehr erfolgreich angereizt. Damit können die bis Ende 2017 in Deutschland bestehenden über 9.300 Biogasanlagen die Einspeisung von deutschen Großkraftwerken, z. B. Jänschwalde mit einer Leistung von 3.000 MW (Braunkohle) und Brokdorf mit 1.500 MW (Atom), auf Basis pflanzlicher Rohstoffe sowie Rest- und Abfallstoffe CO2-neutral ersetzen.
Am 06. Dez. 2017 wurde bekannt, dass auch in Eigenversorgung betriebene, hocheffiziente KWK-Anlagen ab dem 01. Jan. 2018 die volle EEG-Umlage bezahlen müssen. Nachdem es weiterhin keine Aussicht auf eine Folgeregelung gibt, hat die ASUE gemeinsam mit fünf weiteren wichtigen Verbänden der Energiebranche am 01. März 2018 einen deutlichen Notruf an die neue Bundesregierung gerichtet.
Die ASUE hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem B.KWK, dem VfW, BHKW-Forum und Bund der Energieverbraucher zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) kritisch geäußert.
Durch den beihilferechtlichen Einspruch der EU-Kommission gegen die zuletzt gültige Fassung des KWK-Gesetzes wurde eine erneute Anpassung der bereits im letzten Jahr verabschiedeten Neufassung erforderlich.
Erstens schlägt das BMWi eine Ausschreibungspflicht für KWK Anlagen zwischen 1 bis 50 MW vor. Das Ausschreibungsverfahren wird erweitert auf innovative KWK-Systeme, die einen hohen Anteil erneuerbarer Energie mit einschließen.
Nach vielen Verzögerungen, die durch die Abstimmung der Eckpunkte zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) innerhalb des Bundeswirtschaftsministeriums entstanden waren, wurde am 28. August endlich der offizielle Referentenentwurf bekannt gegeben.