2017

Höhe der KWK-Zuschläge nach dem KWK-Gesetz

Grafik aus der ASUE-Broschüre „Das KWK-Gesetz 2017

Für die Erzeugung von KWK-Strom erhält der Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag. Die Höhe der Zuschlagszahlungen hängt zum einen von der Leistung der Anlage und zum anderen davon ab, ob der Strom selbst genutzt oder eingespeist wird.

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Die Daten liegen in Druckqualität im RGB-Modus vor. Die Umwandlung in den CMYK-Modus erfolgt über spezielle Software wie z.B. Photoshop
Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de