2017
Höhe der KWK-Zuschläge nach dem KWK-Gesetz
Grafik aus der ASUE-Broschüre „Das KWK-Gesetz 2017“
Für die Erzeugung von KWK-Strom erhält der Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag. Die Höhe der Zuschlagszahlungen hängt zum einen von der Leistung der Anlage und zum anderen davon ab, ob der Strom selbst genutzt oder eingespeist wird.
Die Daten liegen in Druckqualität im
RGB-Modus vor. Die Umwandlung in
den CMYK-Modus erfolgt über spezielle
Software wie z.B. Photoshop
Ansprechpartner:
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de