Die KWK-Ausschreibungen wurden mit dem KWKG 2017 eingeführt. Die innovativen Projekte werden seit 2018 ausgeschrieben. Anbieter müssen sich mit ihren Projekten unter Angabe des für einen wirtschaftlichen Betrieb der innovativen KWK-Anlage nötigen Förderzuschlags für eingespeiste Strommengen bewerben. Innovative KWK-Systeme sind KWK-Anlagen zwischen 1 und 10 MW elektrischer Leistung in Verbindung mit hohen Anteilen von Wärme aus erneuerbaren Energien. Die Zuschläge sind über die Jahre etwas gestiegen und lagen in den letzten Ausschreibungsrunden stets relativ nah am zulässigen Maximalwert von 12 Cent/kWh. Weitere Informationen: https://asue.de/blockheizkraftwerke/broschueren/asue_kwk-ausschreibungsverordnung_2018
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