Der ASUE KWK-Service: Jetzt beim GWI in Essen!
Mit einem eigenen Blockheizkraftwerk (BHKW) oder einer Brennstoffzelle die Energiewende in das eigene Haus zu holen ist eigentlich ganz einfach. Im Prinzip sind diese Anlagen nichts weiter als herkömmliche Heizungen, die nebenbei auch Strom erzeugen – die sogenannte stromerzeugende Heizung. Der Strom kann dabei selbst im Gebäude genutzt, an Dritte geliefert oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Damit das eigene Energiewendeprojekt erfolgreich ist, müssen allerdings auch einige Vorschriften und Regelungen beachtet werden. Neben guter Planung und einer Herstellerauswahl müssen sich Betreiber auch mit Fördermaßnahmen und dem Meldewesen im Betrieb der neuen, hocheffizienten Energiezentralen beschäftigen.
Der Staat hat ein stärker werdendes Interesse an den netzdienlichen BHKWs und Brennstoffzellen und fördert deswegen die Anschaffung der Anlagen. Es gibt teils beachtliche Zuschüsse zur nötigen Investition und im laufenden Betrieb wird die Erzeugung des Stroms nach dem KWK-Gesetz bezuschusst. Teilweise existieren darüber hinaus zusätzliche regionale Förderprogramme. Die Fördermaßnahmen sind teilweise schwer zu überschauen und die Bearbeitung der Unterlagen ist zeitaufwendig, wenn man sich nicht schon häufiger mit der Materie beschäftigt hat. Dazu kommt, dass die Antragstellung in aller Regel vor Vorhabensbeginn erfolgen muss.
Die Vielzahl der notwendigen Gänge zu unterschiedlichen Behörden und Stellen ist für Betreiber einzelner BHKWs und Brennstoffzellen nur schwer zu überblicken. Ist die Entscheidung für eine Anlage gefallen, das heißt, sind die Gerätedaten bekannt, muss beispielsweise beim lokalen Netzbetreiber der Anschluss des dezentralen Stromerzeugers beantragt werden.
Nun müssen auch die umsatzsteuerlichen Regelungen abgestimmt und ein Messstellenkonzept entworfen werden. Die Liste lässt sich bis „Z“ wie Zollamt für die Energiesteuerrückerstattung fortsetzen und zeigt die Komplexität, mit der auch kleinste BHKW und Brennstoffzellen unter 1 kWel belastet werden. Gut, dass alle diese Prozesse auch von effizienten Dienstleistern erledigt werden können.
Der ASUE KWK-Service des GWI: Das richtige Angebot für Ihre Entlastung!
Der ASUE KWK-Service hilft Ihnen. Im Interesse einer gelungenen Wärmewende hatte die ASUE aktuellen und zukünftigen Prosumern seine Kenntnisse über KWK-Themen zur Verfügung gestellt und dafür verschiedene Dienstleistungspakete zur Abwicklung aller erforderlichen Anmeldungen entwickelt. Diese umfassen sowohl die gesetzlich erforderlichen Erstanmeldungen als auch jährlich verpflichtende Nachmeldungen. Damit erspart der ASUE KWK-Service einen ungewohnten und teilweise aufwendigen Behördenverkehr, sorgt für eine fristgerechte Abwicklung und sichert alle ordnungsgemäßen Meldungen. Auf diese Weise können Sie sich stärker der technischen Umsetzung und dem Betrieb Ihrer KWK-Anlage widmen.
Der von der ASUE gegründete KWK-Service wurde mit Wirkung vom 01. Dezember 2022 an das Gas- und Wärme-Institut Essen e. V. (GWI) zur weiteren Bearbeitung übergeben, da die eigenen Kapazitäten dem gestiegenen Auftragsaufkommen nicht mehr gerecht wurden. Am GWI gliedert sich dier ASUE KWK-Service hervorragend in das umfassende Leistungsangabot rund um die KWK und die effiziente Versorgung mit Wärme und Strom ein.
Kontakt
Telefon: 0201 / 3618 - 118
E-Mail: asue-kwk-service@gwi-essen.de